
PROKOM BÜRO FÜR PROJEKTPLANUNG UND KOMMUNIKATION IM BAUWESEN GMBH
27. Sitzung der Gemeindevertretung Stockelsdorf
TOP 10 Ausweisung der Vorranggebiete für Windkraft-Anlagen auf dem Gemeindegebiet Stockelsdorf.
Die CDU- Stockelsdorf hält die Ausweisung weiterer Vorranggebiete für Windkraftanlagen, wie das Rechtsgutachten und die planerische Beurteilung zeigen, für rechtlich und planerisch nicht vertretbar.
Hier 3 Beispiele:
1. Der Begriff der zumutbaren Belastung wird für das Projekt PR3 OHS 079 versucht durch das Splitting des Gebietes, (Straße führt durch) zu umgehen. Aus einem mach zwei kleine Gebiete und schon sind die kleinen Gebiete zumutbar, das ist Trickserei.
2. Die Berechnung der Referenz-Anlagen laut EEG 2016 ist nicht mehr anwendbar und wurde durch neue Dimensionierungen laut EEG2017 (mehr Leistung und andere Größen) ersetzt. Somit sind alle zumutbaren Kennzahlen und Berechnungsgrundlagen für Abstände etc. nicht korrekt und angreifbar. Der IDEAL-Typ ist so nicht mehr wirtschaftlich und überholt.
3. Die 380 KV Trassen werden nicht berücksichtigt, da diese noch nicht genügend planverfestigt sind, obwohl schon 2018 mit dem Bau begonnen werden soll. - Eine vollständige Berücksichtigung der Trassen hat erheblichen Einfluss auf die möglichen Aufstellungs- oder RePowering Flächen, auch dieses ist Trickserei.
Wir von der CDU möchten die Fortführung der Energiewende weiter vorantreiben, jedoch mit Augenmaß und ohne Trickserei, wie es mit dem Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplanes des Planungsraumes III (Sachthema Windenergie) Stand Dezember 2016 versucht wird.
Hier die gesamte Tagesordnung und Anträge für die 27. Sitzung. http://www.sitzungsdienst-stockelsdorf.de/bi2/to010.asp?SILFDNR=521
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